Österreich

WDD Österreich


Die WDD-Gruppe in Österreich ist noch jung, aber sehr aktiv und vielfältig: zu den Mitgliedern zählen sowohl BiologInnen, die Hunde entweder für eigene oder Projekte von KollegInnen einsetzen, als auch interessierte HundetrainerInnen. Mehrere Hunde befinden sich aktuell in Ausbildung und sollen bald in verschiedensten, bereits laufenden Naturschutzprojekten unterstützend zum Einsatz kommen. Auch die Expertise von Mitgliedern, die bereits seit längerem mit praxiserprobten Hunden im Feld tätig sind, ist vorhanden.

Wildlife Detection Dogs (Österreich) freut sich über weitere Interessierte, die sich näher mit dem Einsatz von Spürhunden für den Artenschutz beschäftigen möchten und/oder den Erfahrungsaustausch innerhalb einer Gruppe an Gleichgesinnten nutzen möchten und steht jederzeit für Fragen zur Verfügung.


Kontakt:


Rechtsgrundlagen:

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich kein bundesweit geltendes Naturschutzgesetz, sondern länderspezifische Gesetzestexte. Der Einsatz von Hunden zum Artennachweis im Naturraum sollte stets gesetzeskonform erfolgen. Als WDD achten wir darauf, dass Hunde nur mit behördlichen (Ausnahme)genehmigungen innerhalb von Forschungsprojekten oder Monitoringprogrammen zum Einsatz kommen.

Exemplarisch sei ein Abschnitt aus dem niederösterreichischen Naturschutzgesetz zitiert (Niederösterreich ist das flächenmäßig größte Bundesland Österreichs): Freilebende Tiere samt allen ihren Entwicklungsformen dürfen nicht mutwillig beunruhigt, verfolgt, gefangen, verletzt, getötet, verwahrt oder entnommen werden.
Der Lebensraum wildwachsender Pflanzen oder freilebender Tiere (Nist-, Brut- und Laichplätze, Einstände) ist von menschlichen Eingriffen möglichst unbeeinträchtigt zu belassen.
(vgl. § 17 Abschnitt (3) und (4) des NÖ Naturschutzgesetzes).

Mehr Informationen über die Naturschutzrichtlinien der einzelnen Bundesländer finden Sie hier: http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/naturschutz/natur_bundesland/